Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung mit Garten. Der Nachbar hat seine Wohnung gekauft. Nun hat er in seinem Garten betoniert und einen gemauerten Grill am Zaun zu meinem Grundstück aufgestellt. Ist das ohne Genehmigung erlaubt? Was kann ich gegen die Rauchbelästigung tun?
Franz Heidinger: Baurecht ist Landessache. Deshalb gibt es in Österreich neun verschiedene Bauordnungen, die regeln, was ohne Genehmigung oder Bauanzeige gebaut werden darf. Ein gemauerter Griller wäre etwa in Wien oder NÖ zulässig, sofern dieser bautechnischen Standards entspricht und keine Übergröße besitzt. Grundsätzlich müssen Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen. Rauch und Gerüche, die beim Grillen auf das Nachbargrundstück in vernünftigen Maßen einwirken, müssen hingenommen werden. Die Grenze ist erreicht, wenn die Beeinträchtigung das gewöhnliche Ausmaß überschreitet und die ortsübliche Benützung des Grundstücks wesentlich eingeschränkt ist, etwa durch die Geruchsentwicklung beim Verbrennen nicht geeigneter Materialien oder bei besonders häufigem Grillen (z. B. jeden Abend über längere Zeit). Letztmögliches Mittel bei rechtswidrigen Immissionen ist eine Unterlassungsklage. Falls Zweifel an der Bauart des Grillofens bestehen, kann auch die jeweils zuständige Baubehörde informiert werden.

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